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Umfang
39 h/Woche
Befristung
unbefristet
Vergütung
EG 12 TVöD
Beginn
nächstmöglich
Standort
Marienberg
Frist
19.09.2025

Mit knapp 1.850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell einer der größten Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 318.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises dient.

Im Landratsamt Erzgebirgskreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachgebietsleiter Wasserbau (m/w/d)

Kennziffer: 131/2025/111-53
in Vollzeitbeschäftigung im Referat Umwelt und Forst, Sachgebiet Wasserbau, am Standort Marienberg zu besetzen.
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Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Leitung und Führung des Sachgebietes Wasserbau, d. h. fachliche und inhaltliche Umsetzung der im Sachgebiet anfallenden Aufgabenstellungen und aller fachrechtlichen Regelungen das Sachgebiet betreffend, sowie fachliche und disziplinarische Leitung und Führung der Beschäftigten des Sachgebietes. Als Einzeltätigkeiten fallen u. a. darunter:
    • Führung und Anleitung der Beschäftigten des Sachgebietes
    • Entwicklung, Festlegung, Steuerung und Überwachung der Arbeitsziele, Aufgaben, Prioritäten und Arbeitsabläufe im Sachgebiet
    • Erstellung von Handlungsleitfäden
    • Koordination des Personals für eine wirtschaftliche, effiziente und rechtzeitige Aufgabenerfüllung
    • Führen von Mitarbeiterjahresgesprächen, Durchsetzung Arbeitsschutz
    • Koordination, Steuerung und Kontrolle der Umsetzung von Gesetzesänderungen das Sachgebiet betreffend
    • ständige Recherche von Rechtsprechung, Auswertung dieser im Sachgebiet sowie Koordination, Steuerung und Kontrolle der Umsetzung dieser
    • Verantwortung für die Gewährleistung des Dienstbetriebs und die Aufgabenerfüllung im Sachgebiet u. a. für den wasserrechtlichen Vollzug:
      • wasserrechtliche Entscheidungen zu komplexen Problemstellungen des wasserrechtlichen Vollzugs mit besonderen Schwierigkeiten unter Berücksichtigung und Wertung fachlicher Grundlagen der angrenzenden Rechtsbereiche und der fachaufsichtlichen sowie ministeriellen Belange
      • Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere der sächsischen Verwaltungsgerichte, des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts
      • Anordnungen nach § 100 WHG zur Einhaltung und Herstellung der wasserrechtlichen Ordnung, nachträgliche Anordnungen, Anordnungen von Maßnahmen des Verwaltungszwangs
      • Entscheidungen nach § 12 WHG zur Umsetzung der WRRL
      • Anordnungen zur Einhaltung von Mindestwasserabflüssen, §§ 33, 34 WHG i. V. m. § 21 SächsWG
      • Verwaltungsverfahren zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG einschließlich der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
      • Verfahrensentscheidung über den Gewässerausbautatbestand nach § 67 Abs. 2 WHG
      • Plangenehmigungsverfahren und Erteilung der Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG
      • Genehmigungsverfahren für Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern nach § 26 SächsWG
      • Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie - Maßnahmenauswahl und Umsetzung zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele - Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerstrukturverbesserung
      • Begleitung der Streitverfahren durch eine umfassende Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen
      • Entscheidungen und Verfahren über den formellen Fortbestand von alten Wasserbenutzungsrechten
      • Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, überschwemmungsgefährdeten Gebieten sowie Uferlinien
      • Kontrolle und Unterschriftsleistung der Bescheide
      • Führen von Gesprächen mit der Fachaufsichtsbehörde
      • Klärung von fachbezogenen Problemen der Bürger, die nicht durch die Beschäftigten des Sachgebietes geklärt werden können und deren Beratung, Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben
      • Initiierung und Durchführung von Fortbildungs-/Informationsveranstaltungen, Dienstberatungen
      • Digitalisierung von Antragsverfahren
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Ihr Anforderungsprofil:

  • Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sind erforderlich:
    • erfolgreich abgeschlossenes Studium Public Administration/Bachelor of Public Sector Management, Bachelor of Laws (LL.B.), Diplom-Verwaltungswirt oder abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit erfolgreich abgeschlossener berufsbezogener Weiterqualifikation zum Verwaltungsfachwirt, Verwaltungsbetriebswirt (VWA) oder Verwaltungsfachwirt (SKVS) bzw. Kommunalwirt (SKVS)
    • alternativ eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor) oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsfachwirt mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in dem genannten Aufgabenbereich
  • Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sollten folgende Fach- und Sozialkompetenzen vorhanden sein:
    • Personalführungskompetenz
    • Kenntnisse der folgenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften: WHG, SächsWG, Richtlinie 2000/60/EG WRRL, Wasserrechtsverfahrens- und Wasserbauprüfverordnung, SächsBO, BauGB, VwV Mindestwasserabfluss Wasserkraftanlagen, SächsFischG, SächsFischV, OGewV, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, SächsUVPG, VwGO, VwVfG, SächsPVDG, SächsPBG, SächsVwVfZG; SächsVwKG und VO, VwV sowie SächsKVZ und VwV Bußgeldkatalog Umweltschutz, BGB, einschließlich Rechtsprechung und Kommentierung
    • ausgeprägte analytische Fähigkeiten sowie Problemlösungskompetenz
    • hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Diskretion, Loyalität und Vertraulichkeit
    • zielorientiertes Arbeiten auch unter engen zeitlichen Vorgaben und im gesamtheitlichen Kontext
    • Konfliktfähigkeit bei gleichzeitiger Sachlichkeit in jeder Situation, hohe Belastbarkeit
    • Führerschein Klasse B und die Bereitschaft, den Privat-Pkw auch für dienstliche Belange einzusetzen
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Was wir bieten!

  • Vergütung nach dem TVöD
    • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 12
    • ansonsten in Entgeltgruppe 11
  • sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit)
  • 30 Urlaubstage im Kalenderjahr sowie arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsentgelt
  • Rabattsystem für Mitarbeiter über corporate benefits

Nutzen Sie Ihre Chance, gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft des Erzgebirgskreises!